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Aktuelles-Archiv

Archiv der aktuellen Meldungen der BVK Zusatzversorgung

Mit diesem Gesetz sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Wie im neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehen, werden ab 1. Juli 2023 höhere Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt.

Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz beschlossen.

In der aktuellen Berichterstattung (zur Zeit Immobilienzeitung und Abendzeitung) werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die BVK Vorwürfe erhoben.

Auch Rentnerinnen und Rentner unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht.

Was müssen Versicherte, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, bei der Betriebsrente beachten?

Am 18. März2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften (Signa Prime Selection AG und Signa Development Selection AG) Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Wer schon im Frühjahr den Stand seiner Anwartschaft auf Betriebsrente erfahren will, sollte sich unbedingt in unserem Versichertenportal anmelden.

Die aktuelle Berichterstattung über Liquiditätsschwierigkeiten und Insolvenzen von Gesellschaften der SIGNA-Gruppe hat sich in jüngster Zeit verstärkt.

Seit dem 1. März 2024 gibt es für jeden Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen mindestens 340 € mehr Gehalt. Unser Tipp: Nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum, um Ihre zusätzliche Altersvorsorge zu verbessern.

Schnell und unkompliziert – PlusPunktRente jetzt direkt im Versichertenportal abschließen

Seit November 2023 ist die BVK Zusatzversorgung alleiniger Eigentümer des Immo-bilienkomplexes „Stuttgart City Prag“ im Stuttgarter Norden. Das Objekt ermöglicht energiesparendes Wohnen in 250 zum Teil barrierefreien Wohneinheiten.

Der Versand der Steuermitteilungen für das Jahr 2023 an die Rentenempfänger der BVK Zusatzversorgung beginnt Anfang Februar 2024. Zudem wird die Steuermitteilung für 2023 in unser Versichertenportal eingestellt.

Die Bayerische Versorgungskammer und die von ihr vertretenen Versorgungseinrichtungen, darunter die BVK Zusatzversorgung, gehen den eingeschlagenen Weg in Richtung Nachhaltigkeit zielstrebig weiter.

Mit der App „BVK +Rente“ kann unser Versichertenportal ab sofort ganz einfach per Smartphone oder Tablet genutzt werden.

Der aktuelle Rat an alle unsere Versicherten bei kommunalen Arbeitgebern lautet: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung gewährt.

Die Regelungen zu den rentenfernen Startgutschriften in der Zusatzversorgung wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Im September werden die Renteninformationen der Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung für das Jahr 2022 an rund 830.000 Versicherte versandt.