Freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung

Freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung

Freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung

Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung

Die freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung ist vor allem für Beschäftigte interessant, die nicht die allgemeinen Voraussetzungen für eine Versicherung in der Pflichtversicherung der BVK Zusatzversorgung (Betriebsrente) erfüllen.

Das sind meistens außertarifliche Beschäftigte z. B. Chefärzte oder Leitende Angestellte.

Hier kann der Arbeitgeber neben oder anstelle der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente auch eine freiwillige Versicherung in der PlusPunktRente vornehmen. Dadurch erwerben die Versicherten sofort ab dem Versicherungsbeginn eine unverfallbare Anwartschaft auf Leistungen aus der PlusPunktRente.

Bei einer freiwilligen Arbeitgeber-Höherversicherung sollte in jedem Fall eine vorherige Beratung erfolgen, da viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, um eine optimale Versorgung zu erreichen.

Berechnung, Überblick und Vorteile

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Die PlusPunktRente im Überblick
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Die Vorteile der PlusPunktRente
Die PlusPunktRente überzeugt in vielen Punkten.
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Weitere Varianten der PlusPunktRente

PlusPunktRente ohne staatliche Förderung
Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
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PlusPunktRente als Entgeltumwandlung
Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
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PlusPunktRente mit Riester-Förderung
Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
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