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Nachhaltige Kapitalanlage

Nachhaltige Kapitalanlage

Die Bayerische Versorgungskammer und die von ihr vertretenen Versorgungseinrichtungen gehen den eingeschlagenen Weg in Richtung Nachhaltigkeit konsequent weiter: Als erster Altersversorger in Deutschland hat sich die BVK 2011 mit der Unterzeichnung der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) auf eine nachhaltige Kapitalanlage verpflichtet. Im Mai 2021 erfolgte der Beitritt der BVK zur Net-Zero Asset Owner Alliance. Die NZAOA ist ein institutioneller Zusammenschluss aus den weltweit größten Kapitalanlegern mit dem Ziel, Investmentportfolios nachhaltiger zu gestalten, so dass diese in einem Einklang mit einem 1,5°C Erderwärmungspfad stehen und dabei ab 2050 klimaneutral aufgestellt sind. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der BVK, auch zur Umsetzung in den verschiedenen Assetklassen, stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Dort sind auch Angaben zu den Offenlegungspflichten nach §§ 134b und 134c AktG sowie nach Art. 3 ff Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) verfügbar.

Weitere Angaben zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen für die freiwillige Versicherung:

ZKdbG FV Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren