PlusPunktRente mit Riester-Förderung

PlusPunktRente mit Riester-Förderung

PlusPunktRente mit Riester-Förderung

Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
PlusPunktRente mit Riester-Förderung

Bei Riester-Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die Beiträge aus dem Nettoentgelt des Versicherten ab. Voraussetzung für die staatliche Förderung des Vertrags ist, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie als Versicherte/r mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres als Eigenbeitrag aufwenden.

Die staatliche Förderung übernimmt einen Teil dieses Eigenbeitrages durch Zahlung der Grundzulage (175 €) bzw. von Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind (185 €). Für ab 01.01.2008 geborene Kinder zahlt der Staat sogar eine Kinderzulage von 300 €. Hierdurch reduziert sich Ihr eigener Aufwand. Sie brauchen also lediglich Ihren Eigenbeitrag abzüglich des Zulagenanspruchs einzuzahlen.

Bei Verträgen mit Riester-Förderung muss der Antrag alleine vom Versicherten ausgefüllt werden. Der Versicherte erhält dann die Versicherungsunterlagen mit dem Versicherungsschein.

 

Staatliche Förderung

Zulagen und Sonderausgabenabzug

Die staatliche Förderung der Riesterrente erfolgt mittels einer Grundzulage und weiteren Zulagen, die für die Erziehung von eigenen Kindern gewährt werden. Die Zulagen müssen beantragt werden:

  • Stellen Sie einen Zulageantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Damit erhalten Sie die Zulage für das betreffende Jahr. Eine deutliche Reduzierung des Aufwands erreichen sie mit einem Dauerzulageantrag.

Zudem können Aufwendungen für Riester-Verträge (teilweise) von der Steuer abgesetzt werden:

  • Machen Sie einen Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend. Damit erhalten Sie eine zusätzliche Steuerermäßigung (wenn die Verringerung der Steuerlast aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ist als die Zulagen).
    Voraussetzung für die Geltendmachung des Sonderausgabenazugs ist eine
  • Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung an die ZfA (PDF) .

Riesterbeitragsrechner

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags

Wieviel Geld muss man effektiv aufwenden, um die Untergrenze für die Gewährung der vollen Förderung (4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens) zu erreichen? Eine schnelle Antwort liefert unser

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Die PlusPunktRente im Überblick
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Weitere Varianten der PlusPunktRente

freiwillige Arbeitgeber Höherversicherung
Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
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PlusPunktRente als Entgeltumwandlung
Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
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PlusPunktRente ohne staatliche Förderung
Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
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