PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber dahingehend, dass ein Teil der Bruttobezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Der Beitrag wird dabei aus den Bruttobezügen direkt abgeführt.

Der Mindestbetrag für die Durchführung einer Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei knapp 265 € pro Jahr.

Bei Verträgen der Entgeltumwandlung muss der Antrag vom Versicherten ausgefüllt und zusätzlich vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Die Versicherungsunterlagen mit dem Versicherungsschein erhält der Arbeitgeber (da er der Versicherungsnehmer ist). Der Versicherte (Arbeitnehmer) kann natürlich von seinem Arbeitgeber eine Kopie des Versicherungsscheins erhalten.

Staatliche Förderung

Die Staatskassen verzichten zu Ihren Gunsten auf Einnahmen.

Die Förderung der Entgeltumwandlung besteht darin, dass der Beitrag aus dem Bruttoentgelt ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen der eigenen Altersversorgung zufließt.

Das Finanzamt und die Sozialversicherungskassen verzichten auf dieses Geld zugunsten Ihrer freiwilligen Vorsorge.

Bei einem Beitrag von 100 €, der in eine Entgeltumwandlung fließt, würde z. B.  die Nettogehaltsauszahlung gerade bei rund 50 € liegen - je nach Einkommen und Steuerklasse.

Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge gibt es Obergrenzen, für die Steuerfreiheit (7.248 € für das Jahr 2024) und  für die Sozialversicherungsfreiheit (3.624 € für das Jahr 2024).

Ein Teil dieser Beträge wird jedoch schon durch die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aus der Zusatzversorgung in Anspruch genommen (siehe die Infoblätter zum steuerfreien Restbetrag bei Downloads & Infomaterial).

Berechnung, Überblick und Vorteile

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Die PlusPunktRente im Überblick

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um unsere freiwillige Zusatzversicherung.
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Die Vorteile der PlusPunktRente

Die PlusPunktRente überzeugt in vielen Punkten.
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Weitere Varianten der PlusPunktRente

freiwillige Arbeitgeber Höherversicherung

Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
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PlusPunktRente mit Riester-Förderung

Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
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PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
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