PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

Bei freiwilligen Versicherungen, die staatlich gefördert werden (Entgeltumwandlung und Riester-Förderung), muss die spätere Rentenleistung voll versteuert werden. 

Das ist beim Verzicht auf staatliche Förderung nicht der Fall. Sie zahlen als Versicherte/r selbst definierte Beiträge aus Ihrem versteuerten Einkommen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ein - z. B. die PlusPunktRente ohne staatliche Förderung. 

Die aus diesem Vertrag resultierenden Rentenleistungen sind nur mit dem sog. "Ertragsanteil" (siehe FAQs zur Versteuerung) zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn mit vollendetem 65. Lebensjahr müssen Sie dann nur 18 % des Rentenbetrages versteuern, soweit die Steuerfreigrenzen überschritten sind.

Diese Form der Altersvorsorge bietet sich an:

  • wenn Sie eine möglichst geringen Steuerbelastung zum Zeitpunkt des Rentenbezugs anstreben, oder
  • wenn Sie keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung oder RiesterFörderung haben.

 

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Die PlusPunktRente im Überblick

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Die Vorteile der PlusPunktRente

Die PlusPunktRente überzeugt in vielen Punkten.
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Weitere Varianten der PlusPunktRente

freiwillige Arbeitgeber Höherversicherung

Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
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PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
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PlusPunktRente mit Riester-Förderung

Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
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