Im öffentlichen Dienst können Vollzeitbeschäftigte vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von 6,65 € monatlich erhalten, wenn sie diesen Betrag in eine entsprechend förderungsfähige Sparform investieren.
Die betriebliche Altersversorgung mit der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung ist ein VL-fähiges Produkt.
Das heißt: Arbeitnehmer, die bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Diensts, der katholischen Kirche oder Caritas beschäftigt sind, können von diesem die Gewährung der VL verlangen und diese dann als Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei in einen Entgeltumwandlungsvertrag für die Altersversorgung fließen lassen.
Unsere PlusPunktRente ist dazu bestens geeignet. Insbesondere wenn man schon eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung hat, sollte man dieses Geld nicht verschenken. Wenn man noch keine PlusPunktRente hat, ist besonders in jungen Jahren der Abschluss eines Entgeltumwandlung-Vertrags zu empfehlen. Aufgrund der hohen Altersfaktoren bringen nämlich bei jüngeren Beschäftigten auch kleinere Beträge gute Erträge.
Einkommensobergrenzen sind bei der Verwendung von VL für die Entgeltumwandlung nicht zu beachten. Einzig der Mindestbetrag für die Entgeltumwandlung von rund 20 € monatlich (VL + Eigenbeitrag) sollte erreicht werden.
Mehr VL für Beschäftige von Versorgungsbetrieben
Für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen, gibt es 26 € VL, wenn die VL für einen Entgeltumwandlungsvertrag verwendet werden. Bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 13 € fließen sogar 50 € als VL in einen Entgeltumwandlungsvertrag.