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FAQ’s PlusPunktRente

Mit der PlusPunktRente können sich Versicherte der BVK Zusatzversorgung eine eigenfinanzierte dritte Säule ihrer Altersversorgung aufbauen. Vor dem Abschlusse eines Vertrags taucht meist eine ganze Reihe von Fragen auf:

Fragen zur freiwilligen Versicherung

Bei all unseren Vertragsarten zur PlusPunktRente handelt es sich um Produkte der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie:

  • wenn Sie bei einem Mitglied der BVK-Zusatzversorgung beschäftigt sind, können Sie einen Vertrag mit uns schließen.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihren Vertrag durch eigene Beiträge fortführen, wenn Ihr neuer Arbeitgeber kein Mitglied der BVK Zusatzversorgung ist.
  • Wenn auch Ihr neuer Arbeitgeber bei uns Mitglied ist, können Sie ihre PlusPunktRente unbürokratisch und nahtlos weiterführen.
  • Ihr Arbeitgeber als Mitglied der BVK Zusatzversorgung überweist die Beiträge für Sie.

 

Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge haben Sie bei uns folgende Vorteile: 

Keine Gesundheitsprüfung: 

Auch bei chronischen Erkrankungen, Rückenleiden, psychischen Beeinträchtigungen und lebensbedrohlichen Krankheiten können Sie das Risiko der Erwerbsminderung ohne Gesundheitsprüfung mitversichern.

 Geringe Kosten:

Aufgrund der gut strukturierten Produkte und kalkulierbaren Risiken unterliegen Angebote der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich geringeren Kosten als private Vorsorgeprodukte. Da wir keine Provisionen und Abschlusskosten verlangen und keine Gewinnausschüttungen an Aktionäre leisten können wir Ihnen unsere Produkte zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis anbieten.

Flexible Beitragszahlung: 

Sie können selbst die Höhe des Beitrags sowie die Zahlweise bestimmen und ohne Rücksprache jederzeit kostenfrei ändern.

Arbeitgeberhaftung:

Sollte Ihr Anbieter der betrieblichen Altersversorgung aufgrund seiner finanziellen Lage eine Leistungskürzung vornehmen müssen haftet Ihr aktueller bzw. ihr ehemaliger Arbeitgeber für den Fehlbetrag.  Ein solches Szenario ist bei der BVK Zusatzversorgung weder aktuell noch in ferner Zukunft wahrscheinlich.

Jeder, der bei einem unserer Mitglieder beschäftigt ist, kann eine PlusPunktRente abschließen.

Als Beschäftigte zählen:

  • Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
  • Auszubildende und duale Studenten

Die PlusPunktRente bietet die Möglichkeit, die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente durch einen zusätzlichen Vertrag um eigene Beiträge aufzustocken.

Hier können Sie wählen zwischen:

Entgeltumwandlung

 

Ihre Vorteile:

  • Flexible Beitragsgestaltung – variable Auszahlungsoptionen
  • Keine Provisionen – keine Abschlussgebühren
  • Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderungsrente ohne Gesundheitsfragen
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) - hier können Sie ihre tarifvertraglich zustehenden VL risikolos investieren
  • Flexibler und kostenloser Wechsel in eine andere Variante bei geänderten Lebensbedingungen

 

Weitere Vorteile zeigen wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch auf https://www.bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung  

Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge. Sie haben folgende Optionen:

  • PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt in den Vertrag einbezahlt.

Je nach persönlicher Situation können sich durch die Steuer- und Sozialabgabenfreibeträge Einsparungen von über 50% ergeben.

Rechenbeispiel 100 € monatlicher Bruttobeitrag (vor Steuer- und Sozialversicherungsabzügen)

 

Ledig, keine Kinder, Bruttoentgelt:    40.000 €         Bedeutet für Sie netto: ca. 53 €

                                                                50.000 €         Bedeutet für Sie netto: ca. 51 €

 

Verheiratet, ein Kind, Bruttoentgelt: 40.000 €         Bedeutet für Sie netto: ca. 61 €

(Steuerklasse 5)                                  50.000 €         Bedeutet für Sie netto: ca. 58 €

 

  • PlusPunktRente mit staatlicher Förderung

 

Die staatlichen Zulagen können beansprucht werden, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in gesetzlicher Elternzeit sind.

Diese Zulagen werden jährlich gewährt, wenn Sie 4% ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen:

  • Grundzulage    175 €                                                                    während der Vertragslaufzeit
  • Kinderzulage   300 € bei Geburt Ihres Kindes ab 2008          gilt für Sie während des

                                185 € bei Geburt Ihres Kindes vor 2008          Kindergeldanspruchs

 

Bei unter 25-Jährigen wird die Grundzulage durch den „Berufseinsteiger-Bonus“ einmalig um 200 € erhöht.

Bei niedrigeren Zahlungen bekommen Sie eine anteilige Förderung. Es ist auch möglich die Beiträge steuerlich abzusetzen.

Damit Sie die staatliche Förderung optimal nutzen beachten Sie bitte die Höchst- und Mindestbeiträge.

Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich unter: 089 9235-7450,  vereinbaren Sie einen Beratungstermin über unser Online-Terminbuchungstool oder besuchen Sie online unseren Angebotsrechner .

Wieviel garantierte Rentenleistung aus der PlusPunktRente gibt es bei 100 € monatlichen Beitrag*?

Alter in Jahren

Mit Hinterbliebenenschutz

Ohne Hinterbliebenenschutz

20

ca. 246 €

ca. 261 €

25

ca. 214 €

ca. 228 €

30

ca. 184 €

ca. 195 €

35

ca. 155 €

ca. 164 €

40

ca. 127 €

ca. 135 €

45

ca. 100 €

ca. 107 €

50

ca.   75 €

ca.   80 €

55

ca.   51 €

ca.   54 €

 

Welcher Beitrag* ist in die PlusPunktRente für 100 € oder 200 € garantierte Rentenleistung einzuzahlen?

 

Alter in Jahren

Ihr Beitrag für 100,00 € Rente

Ihr Beitrag für 200,00 € Rente

20

41 €

82 €

25

47 €

94 €

30

55 €

109 €

35

65 €

130 €

40

79 €

158 €

45

100 €

200 €

50

134 €

268 €

55

199 €

397 €

*Der Beitrag kann neben den eigenen Zahlungen auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder staatliche Förderungen enthalten. Ihre Rente ist unter Umständen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Berechnungen basieren auf der garantierten Rentenleistung. Die tatsächliche Rente wird durch Überschussbeteiligungen wahrscheinlich höher ausfallen.

Als Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber auf Antrag vermögenswirksame Leistungen i.H.v. mindestens 6,65 € monatlich.

Ihre vermögenswirksamen Leistungen können Sie in die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung investieren.

Mehr vermögenswirksame Leistungen für Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben

Als Beschäftigte bei Versorgungsbetrieben bekommen Sie tarifvertraglich monatlich 26,00 € als vermögenswirksame Leistungen, wenn Sie diese für einen Vertrag der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung verwenden.

Bei einem monatlichen Eigenanteil von 13,00 € in die Entgeltumwandlung bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich 50,00 €  pro Monat als vermögenswirksame Leistungen.

Sie können selbst durch geringe Beiträge in die PlusPunktRente unter Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen attraktive Erträge erzielen.

Alle Mitarbeiter bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung können eine PlusPunktRente abschließen.

Wir beraten Sie umfassend, fair und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten:

  • mit vorheriger Terminbuchung telefonisch oder vor Ort in unserem Beratungscenter in der Denninger Str. 37,81925 München
  • wenn es Ihr Arbeitgeber anbietet – direkt bei Ihrem Arbeitgeber
  • und telefonisch (089) 9235-7450

 

Über unseren Angebotsrechner können Sie sich ein unverbindliches Angebot zur PlusPunktRente erstellen.

 

Unser Angebot hat Sie überzeugt?

Wir freuen uns, wenn Sie sich für die PlusPunktRente entscheiden.

Bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung bitten wir Sie, den Antrag von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben an uns zurücksenden.

Den Versicherungsschein erhalten Sie im Anschluss.

Wenn Sie einen Vertrag der PlusPunktRente mit bzw. ohne staatliche Förderung wünschen, senden Sie uns den Antrag unterschrieben zurück. Anschließend erhalten Sie den Versicherungsschein.

  • Die katholische Kirche sowie caritative Arbeitgeber gewähren Ihnen als Beschäftigte einen Zuschuss von 15% zu Ihrem Jahresbeitrag.
  • Auch besteht für kommunale Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen eine übertarifliche Leistung (Arbeitgeberzuschuss) zu gewähren.

Ihr Arbeitgeber kann Ihre eigenen Beiträge zur Entgeltumwandlung um bis zu 15% aufstocken.

Auskünfte zu dieser freiwilligen Leistung erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber.

Die Rentenzahlung

Neben der Altersrente können Sie sich für die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung entscheiden.

Sie erhalten Ihre Rentenleistung als lebenslange Monatsrente bzw. als volle- oder teilweise Kapitalauszahlung.

Die Kapitalleistung ist aus steuerlichen Gründen zwischen drei und zwölf Monaten vor Rentenbeginn zu beantragen.

Eine Probeberechnung erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch.

 

Altersrente:

 Sie erhalten im Tarif 2002 ihre Altersrente zu dem selben Zeitpunkt, ab welchem ein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht.

In den Tarifen 2009, 2011 und 2019 haben Sie ab dem 62. Lebensjahr einen Leistungsanspruch. Dieser kann unabhängig vom Rentenbeginn der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Die abschlagsfreie Zahlung aus der PlusPunktRente bekommen Sie ab dem 65. Lebensjahr.

Sofern Sie Ihre Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, erhöht sich Ihre Rentenleistung:

Tarif 2019 - Zuschlag von 0,4 % pro Monat

 

Erwerbsminderungsrente:

Ihr Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie bei der Deutschen Rentenversicherung rentenberechtigt sind. Es gibt keine Wartefrist oder Gesundheitsprüfung.

 

Hinterbliebenenrente:

Die Leistung wird ab dem Zeitpunkt erbracht, zu dem Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente erhalten können.

Ihre Ansprüche betragen 55% der bezogenen Rente bzw. Anwartschaft.

Die Waisenrente liegt bei 10% bzw. 20% der bezogenen Rente bzw. Anwartschaft

Ihre Rentenleistung aus der betrieblichen Altersversorgung wird grundsätzlich besteuert.

Hierfür bekommen Sie von uns jährlich bis 31.03. des Folgejahres eine Steuermitteilung.

Die steuerfrei eingezahlten Beiträge zur PlusPunktRente unterliegen der vollen Versteuerung.

Die pauschal oder individuell versteuerten Beiträge zur PlusPunktRente sind mit dem Ertragsanteil (ca. 18 % Ihrer Rentenleistung) zu versteuern.

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung oder der PlusPunktRente ohne staatliche Förderung sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

Es gibt einen Freibetrag, für den Sie keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Ihre Krankenkasse bestimmt bei mehreren Renten, wo der Freibetrag angewendet wird.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind bei der PlusPunktRente mit staatlichen Zulagen keine Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zu zahlen.

Informationen zur Sozialversicherungspflicht erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.