Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente)

Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente)

Die PlusPunktRente ist die freiwillige Versicherung der BVK Zusatzversorgung. Mit ihr bietet die BVK Zusatzversorgung Ihnen als Versicherten die Möglichkeit, eine eigene zusätzliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben. Dabei kann die Förderung im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgen, bei der die einzuzahlenden Beiträge aus dem Bruttoentgelt entnommen und steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden können. Möglich ist auch, eine PlusPunktRente unter Inanspruchnahme einer Riester-Förderung abzuschließen - oder ohne staatliche Förderung.

Ihre Vorteile

Die PlusPunktRente überzeugt in vielen Punkten.
Vorteile
  • Staatliche Fördermöglichkeiten: Sie können zwischen Entgeltumwandlung oder Riesterförderung wählen.
  • Variabler Versicherungsschutz: Eine Kapitalauszahlung ist möglich, bei Verzicht auf Hinterbliebenenschutz erhöht sich die Altersrente.
  • Niedrige Kosten: Wir verlangen keine Abschlussgebühren und zahlen keine Provisionen. Die Verwaltungskosten bei der BVK Zusatzversorgung sind (im Branchenvergleich) sehr niedrig.
  • Neutrale Beratung: Unsere Mitarbeiter erhalten keine Abschlussprovision; sie beraten ohne Eigeninteresse in Bezug auf den Vertragsabschluss.
  • Einheitliche Versorgung aus einer Hand: Wenn Sie im Ruhestand eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung und zusätzlich noch Leistungen aus einer freiwilligen PlusPunktRente erhalten, haben Sie für diese beiden Komponenten Ihres Alterseinkommens nur einen Ansprechpartner: die BVK Zusatzversorgung.

 

Varianten der PlusPunktRente

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie sich für den Abschluss einer PlusPunktRente interessieren.

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
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PlusPunktRente mit Riester-Förderung

Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
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u sehen ist eine Personengruppe, ein Mann, eine Frau und ein Kind. Der Mann legt den Arm um die Frau. Sie sitzen alle auf einer Couch  und lachen alle.

PlusPunktRente ohne staatliche Förderung

Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
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Freiwillige Arbeitgeber- Höherversicherung

Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
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Voraussetzungen für den Abschluss

Jeder, der bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung beschäftigt ist, kann eine PlusPunktRente abschließen.
Voraussetzungen

Das gilt auf alle Fälle für die Varianten der 

  • PlusPunktRente mit Riester-Förderung und
  • PlusPunktRente ohne staatliche Förderung.

Hier ist der Arbeitnehmer der Versicherungsnehmer. Bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung ist der Beschäftigte zwar der Versicherte, aber der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Deshalb muss bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der Arbeitgeber die BVK Zusatzversorgung als Anbieter zugelassen haben. Fragen Sie den Arbeitgeber einfach, ob die BVK Zusatzversorgung bei ihm für die Entgeltumwandlung zugelassen ist. 

 

Tarife der PlusPunktRente

für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2008

Rechnungszins
Dem Tarif 2002 liegt ein Rechnungszins von 3,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Die Versicherung umfasst nicht nur eine Altersrente, sondern auch eine Rente im Falle der Erwerbsminderung und eine Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / eingetragene Lebenspartner / Waisen).
Sie können die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenabsicherung bereits bei Vertragsschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einbeziehen. Wenn Sie diese zusätzlichen Risiken nicht mitversichern oder wieder ausschließen, erhöhen wir Ihre Versorgungspunkte und damit Ihre spätere Altersrente.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei der Hinterbliebenenrente richten sich Art, Höhe und Dauer nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anstelle einer Rente kann auch eine Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2002.

für Vertragsabschlüsse vom 01.01.2009 bis zum 30.11.2011

Rechnungszins
Dem Tarif 2009 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus. Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009.

für Vertragsabschlüsse vom 01.12.2011 bis zum  31.12.2018

Der Tarif 2011 ist ein geschlechtsneutral kalkulierter Versicherungstarif (sog. Unisex-Tarif). Alle geschlechtsspezifischen Differenzierungen, die es in den vorhergenden Tarifen noch gab, wurden herausgenommen. 

Rechnungzins
Dem Tarif 2011 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2011.

für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2019

Rechnungzins
Dem Tarif 2019 liegt ein Rechnungszins von 0,9 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 55 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2019.