BVK Zusatzversorgung

BVK Zusatzversorgung

Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden

BVK Zusatzversorgung - die größte kommunale Zusatzversorgungseinrichtung
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Wir sind die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes im Freistaat Bayern und dem Gebiet des früheren Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Beschäftigten werden über ihren Arbeitgeber in der Zusatzversorgung bei uns versichert. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Mitgliedschaft bei der BVK Zusatzversorgung erwerben. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft schließt der Arbeitgeber mit der Zusatzversorgungskasse gleichzeitig einen Gruppenversicherungsvertrag für seine versicherungspflichtigen Beschäftigten ab.

Die Leistungen der Zusatzversorgung beinhalten eine Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente sowie Leistungen für Hinterbliebene. Die Rentenleistungen aus der Zusatzversorgung stehen selbständig neben der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Altersversorgungssysteme. Eine Anrechnung anderer Rentenleistungen findet nicht statt.

  • Die BVK Zusatzversorgung hat am 1. April 1940 ihre Geschäfte aufgenommen.
  • Ihre Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und die Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden.
  • Die BVK Zusatzversorgung ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bayerischen Versorgungsverbandes und wird getrennt vom Vermögen des Bayerischen Versorgungsverbandes verwaltet. Sie hat ihren Sitz in München und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
  • Das Geschäftsgebiet der BVK Zusatzversorgung umfasst den Freistaat Bayern und den Landesteil Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung hat ihren Sitz in München und eine Geschäftsstelle bei der Pfälzischen Pensionsanstalt (PPA) in Bad Dürkheim.
  • Organe der BVK Zusatzversorgung sind der Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan.
  • Die BVK Zusatzversorgung ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale Altersversorgung (AKA) e.V. Die AKA ist ein Zusammenschluss von kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungs- und Versorgungskassen in Deutschland.

Zum 01.01.2002 wurde das System der Zusatzversorgung grundlegend verändert. Das bis dahin geltende Gesamtversorgungssystem wurde geschlossen und durch ein Punktemodell ersetzt, in dem Leistungen zugesagt werden, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde.

Selbstverwaltung und Organe

Verwaltungsrat - Normsetzungs- und Kontrollorgan der BVK Zusatzversorgung

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Selbstverwaltungsgremium der BVK Zusatzversorgung. Er beschließt insbesondere über die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Satzung, den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Wirtschaftsplanung, die Zugehörigkeit zu Verbänden, die Festsetzung des Umlagesatzes sowie die Bildung von Ausschüssen und er überwacht die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Vertretern der Kassenmitglieder (Arbeitgeber) und 16 Vertretern der versicherten Arbeitnehmer.

Der Verwaltungsrat hat einen Arbeitsausschuss eingesetzt. Dieser setzt sich aus 8 Mitgliedern des Verwaltungsrats - jeweils zur Hälfte Vertreter der Mitglieder und der Versicherten - zusammen. Der Arbeitsausschuss hat die Aufgabe die Einhaltung der Richtlinien für die Anlage des Vermögens der Kasse zu überwachen. Beim Erwerb, bei der Bebauung und bei der Veräußerung von Grundstücken ist seine Zustimmung einzuholen.

Der Verwaltungsrat benennt die vier Vertreter der Zusatzversorgungskasse für den Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer.

Finanzierung

Kombinationsmodell - Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
Finanzierung

Betriebsrente

Seit dem 01.01.2002 wird in der Zusatzversorgung eine Leistung zugesagt, die sich ergeben würde, wenn jährlich ein Betrag von 4 % des Brutto-Arbeitslohnes des Arbeitnehmers vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber entrichtet. Die Höhe des Beitrages ist vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der/s jeweiligen Beschäftigten abhängig (§ 62 Abs. 2 der Satzung).

Im Abrechnungsverband I wird neben diesem Beitrag (Zusatzbeitrag) weiterhin eine Umlage erhoben. Diese dient zur Finanzierung der laufenden Rentenleistungen sowie zur Ausfinanzierung der bis zum Systemwechsel (01.01.2002) bereits bestehenden Anwartschaften.

Im Abrechnungsverband II, der bereits kapitalgedeckt ist, wird ein Pflichtbeitrag erhoben.

PlusPunktRente

Die PlusPunktRente wird von dem/der Versicherten finanziert durch:

Kapitalanlage

Gebündelt und kontinuierlich

Die Schaffung der freiwilligen Versicherung – PlusPunktRente –  (2002) und v. a. die Einführung des Kombinationsmodells bei der Finanzierung der Betriebsrente (2003) haben dazu geführt, dass die BVK Zusatzversorgung mittlerweile einen umfangreichen Bestand an Kapitalanlagen aufgebaut hat. Die aus den Zusatzbeiträgen (AV I) und Pflichtbeiträgen (AV II) erzielten Einnahmen werden nahezu vollständig an den Kapitalmärkten angelegt. Daraus ergibt sich eine kontinuierliche Investitionstätigkeit, die unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer gebündelt erfolgt.

Geschichte der BVK Zusatzversorgung in Meilensteinen

Altersversorgung ist ein Geschäft für Profis. Die BVK Zusatzversorgung hat über einen langen Zeitraum Wissen angesammelt und Kompetenzen entwickelt. Und sie ist Teil eines starken und traditionsreichen Verbunds.

2023

Die BVK Zusatzversorgung heute

Der aktuelle Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer
2021

Das Online-Portal für die Versicherten

Das Online-Portal für die Versicherten
Mai 2016

Das große Jubiläum

Januar 2013

Die überwiegende Kapitaldeckung

2009

Der moderne Marktauftritt

Januar 2004

Der zweite Abrechnungsverband

Januar 2003

Die kombinierte Finanzierung

Oktober 2002

Die freiwillige Versicherung

November 2001

Der große Systemwechsel

Januar 1995

Die Geburt der Versorgungskammer

März 1981

Das gemeinsame Haus

Januar 1967

Das Gesamtversorgungssystem

1965

Die maschinelle Datenverarbeitung

Oktober 1950

Die Selbstverwaltung

April 1940

Der erste Schritt

Juli 1916

Die ältere Schwester

April 1875

Das übergreifende Dach