Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente)

Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente)

Die PlusPunktRente ist die freiwillige Versicherung der BVK Zusatzversorgung. Mit ihr bietet die BVK Zusatzversorgung Ihnen als Versicherten die Möglichkeit, eine eigene zusätzliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben. Dabei kann die Förderung im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgen, bei der die einzuzahlenden Beiträge aus dem Bruttoentgelt entnommen und steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden können. Möglich ist auch, eine PlusPunktRente unter Inanspruchnahme einer Riester-Förderung abzuschließen - oder ohne staatliche Förderung.

Ihre Vorteile

Die PlusPunktRente überzeugt in vielen Punkten.
Vorteile
  • Staatliche Fördermöglichkeiten: Sie können zwischen Entgeltumwandlung oder Riesterförderung wählen.
  • Variabler Versicherungsschutz: Eine Kapitalauszahlung ist möglich, bei Verzicht auf Hinterbliebenenschutz erhöht sich die Altersrente.
  • Niedrige Kosten: Wir verlangen keine Abschlussgebühren und zahlen keine Provisionen. Die Verwaltungskosten bei der BVK Zusatzversorgung sind (im Branchenvergleich) sehr niedrig.
  • Neutrale Beratung: Unsere Mitarbeiter erhalten keine Abschlussprovision; sie beraten ohne Eigeninteresse in Bezug auf den Vertragsabschluss.
  • Einheitliche Versorgung aus einer Hand: Wenn Sie im Ruhestand eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung und zusätzlich noch Leistungen aus einer freiwilligen PlusPunktRente erhalten, haben Sie für diese beiden Komponenten Ihres Alterseinkommens nur einen Ansprechpartner: die BVK Zusatzversorgung.

 

Varianten der PlusPunktRente

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie sich für den Abschluss einer PlusPunktRente interessieren.

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung
Ihre Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt.
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PlusPunktRente mit Riester-Förderung
Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.
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PlusPunktRente ohne staatliche Förderung
Ihre Beiträge werden nicht gefördert, dafür ist die spätere Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
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Freiwillige Arbeitgeber- Höherversicherung
Die Beiträge zur PlusPunktRente werden ausschließlich vom Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eingezahlt.
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Voraussetzungen für den Abschluss

Jeder, der bei einem Mitglied der BVK Zusatzversorgung beschäftigt ist, kann eine PlusPunktRente abschließen.
Voraussetzungen

Das gilt auf alle Fälle für die Varianten der 

  • PlusPunktRente mit Riester-Förderung und
  • PlusPunktRente ohne staatliche Förderung.

Hier ist der Arbeitnehmer der Versicherungsnehmer. Bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung ist der Beschäftigte zwar der Versicherte, aber der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Deshalb muss bei der PlusPunktRente als Entgeltumwandlung der Arbeitgeber die BVK Zusatzversorgung als Anbieter zugelassen haben. Fragen Sie den Arbeitgeber einfach, ob die BVK Zusatzversorgung bei ihm für die Entgeltumwandlung zugelassen ist. 

 

Tarife der PlusPunktRente

für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2019

Der Tarif 2019 entspricht in der Konzeption dem Tarif 2011.

Im Unterschied zum Tarif 2011 wurden Regelungen zum Hinterbliebenenanspruch geändert. (z.B. Höhe der Hinterbliebenenrente, Rentenerhöhungssatz bei Verzicht  auf Hinterbliebenenleistungen und Altersdifferenzklausel) und Formulierungen im Sinne besserer Transparenz angepasst.

Der zugrundeliegende Rechnungszins wurde aufgrund der lang dauernden Niedrigzinsphase auf einen Wert in Höhe von 0,9 % geändert.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2019  - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter .

für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2018

Der Tarif 2011 ist ein geschlechtsneutral kalkulierter Versicherungstarif (sog. Unisex-Tarif).

Alle geschlechtsspezifischen Differenzierungen wurden aus dem Tarif herausgenommen. In seiner Konzeption entspricht der Tarif 2011 dem Tarif 2009. Im Unterschied zum Tarif 2009 gibt es eine Leistungsminderung von 0,4 % für jeden Monat, den die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Entsprechend erfolgt eine Leistungserhöhung von 0,4 % für jeden Monat, in dem die Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht wird.

Dem Tarif 2011 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2011 - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.

für Vertragsabschlüsse bis 30.11.2011

Versichertes Risiko

Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Rentenleistung

Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.
Darüberhinaus können Sie unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung den Beginn der Auszahlung Ihrer lebenslangen Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres frei bestimmen - oder auch eine (ggf. teilweise) Kapitalauszahlung verlangen.
Sofern Sie Ihre Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, erhöhen wir Ihre Leistung für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,5 %. Im Falle der vorzeitigen Inanspruchnahme reduziert sich die Leistung für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,5 %.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir stets 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Dem Tarif 2009 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009 - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.

für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2008

Versichertes Risiko

Die PlusPunktRente (AVB Tarif 2002) bietet Ihnen nicht nur eine sichere und rentable Altersrente, sondern auch eine Rente im Falle der Erwerbsminderung und eine Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / eingetragene Lebenspartner / Waisen).

Sie können die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenabsicherung bereits bei Vertragsschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einbeziehen. Wenn Sie diese zusätzlichen Risiken nicht mitversichern oder wieder ausschließen, erhöhen wir Ihre Versorgungspunkte und damit Ihre spätere Altersrente.

Rentenleistung

Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.
Die Leistung aus der PlusPunktRente  beginnt in der Regel zum selben Zeitpunkt wie Ihre gesetzliche Rente und die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente. Wenn Sie die Altersrente vor dem Beginn der Regelaltersrente beanspruchen, können sich Abschläge ergeben. In der PlusPunktRente sind diese Abschläge auf maximal 10,8 % begrenzt.

Dem Tarif 2002 liegt ein Rechnungszins von 3,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2002 – oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.

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