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05.07.2023

Beitragsänderungen bei der Pflegeversicherung

Wie im neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehen, werden ab 1. Juli 2023 höhere Pflegeversicherungsbeiträge bei den Betriebsrenten der BVK-Zusatzversorgung berücksichtigt. Die geänderten Beiträge können Sie Ihrem Kontoauszug zum 1. Juli entnehmen.

Die neuen Beiträge gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt der reguläre Beitragssatz von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Den regulären Beitragssatz von 3,4 Prozent zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die höheren Beiträge direkt von der Betriebsrente einbehalten und an die zuständige Pflegekasse abgeführt. Für Rentenberechtigte, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder privat versichert sind, sind wie bisher die Krankenkassen für den Beitragseinbehalt zuständig.

Zusätzlich sieht der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Änderungen bei der Pflegeversicherung vor. So sollen Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren eine Beitragsreduzierung erhalten. Das (digitale) Verfahren hierzu steht allerdings noch nicht abschließend fest und soll den beitragsabführenden Stellen ab 01.04.2025 zur Verfügung stehen. 

Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse.

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