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05.05.2025

Rentenzahlung im gesamten SEPA-Raum möglich

Das Bild zeigt eine Notebook-Tastatur und eine Hand, die ein Smartphone hält. Das Display zeigt den Schriftzug S€PA - mit eine Eurozeichen anstatt des Buchstaben E geschrieben.
Der SEPA-Raum umfasst aktuell 36 Staaten - ab Oktober werden es 40 sein.

Die Rentenleistungen der BVK Zusatzversorgung können derzeit auf Konten in insgesamt 36 Staaten in Europa überwiesen werden. Das gilt für sowohl für die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung wie für die PlusPunktRente.

Sobald ein/e Versicherte/r bei uns einen Rentenantrag stellt, muss sie/er eine gültige Bankverbindung angeben. Auf dieses Konto überweisen wir dann die monatliche Rentenzahlung. Das funktioniert bei allen Bankverbindungen innerhalb der so genannten „Single European Payments Area“ (SEPA).

Das heißt:
Die Renten der BVK Zusatzversorgung können auf jegliche Bankverbindung im SEPA-Raum überwiesen werden.

Zum SEPA-Raum gehören aktuell 36 Staaten; das sind:

  • alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • vier große bzw. größere Staaten, die nicht EU-Mitglied sind: das Vereinigte Königreich (Großbritannien), Schweiz, Norwegen und Island
  • zudem fünf Kleinstaaten: Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat.

Anfang Oktober 2025 erhöht sich die Zahl der SEPA-Staaten dann auf 40. Neu werden hinzukommen: Albanien, Moldawien, Montenegro und Nordmazedonien.

Über das Versichertenportal der BVK Zusatzversorgung kann man seine angegebene Bankverbindung jederzeit ändern.

Wenn Sie das Versichertenportal noch nicht nutzen, können Sie sich hier als Nutzer registrieren.

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