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06.03.2024

Mehr Gehalt bringt Spielraum für Altersvorsorge

Nutzen Sie den positiven Effekt der Gehaltserhöhung für Ihre Altersvorsorge.

Seit dem 1. März 2024 gibt es für jeden Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen mindestens 340 € mehr Gehalt. Nach dem steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 € durch den ersten Teil der letztjährigen Tarifeinigung ist nun auch der zweite Teil in Kraft getreten. Er bringt die Erhöhung der Tabellenentgelte im TVÖD. Dabei wurden zunächst alle Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € angehoben. Die so entstandene Basis wurde dann linear um 5,5 % erhöht. Der Zuwachs muss in jedem Fall mindestens 340 € betragen.

Ende März 2024 sollte das erhöhte Monatsgehalt zum ersten Mal auf die Konten unserer Versicherten aus dem kommunalen öffentlichen Dienst geflossen sein.

Unser Tipp: Nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum, um Ihre zusätzliche Altersvorsorge zu verbessern – zum Beispiel mit unserer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. Dann können Sie den Brutto-Zuwachs ihres Einkommens nutzen. Lassen Sie sich beraten. Einen Beratungstermin können Sie über unser Online-Buchungstool vereinbaren.

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