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17.10.2023

Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeberzuschuss schafft eine echte win-win-Situation.

Der aktuelle Rat an alle unsere Versicherten bei kommunalen Arbeitgebern lautet: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung gewährt.

Hintergrund ist, dass seit Mitte dieses Jahres die Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Bayern und in der Pfalz die Möglichkeit haben, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung als freiwillige übertarifliche Leistung zu bezahlen. Damit wird die Entgeltumwandlung sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber noch interessanter. Eine echte „win-win-Situation“!

Wenn die Antwort des Arbeitgebers auf die obige Frage „Ja“ lautet, dann können alle Versicherten, die bereits eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung haben, mit dem Arbeitgeberzuschuss ihren Beitrag aufstocken lassen.

  • Wenn Sie noch keine PlusPunktRente haben, dann sollten Sie auf alle Fälle den Abschluss einer PlusPunktRente ins Auge fassen. Lassen Sie sich beraten! Beratungstermine können über unser Online-Terminbuchungstool reserviert werden.

Im kirchlich-caritativen Bereich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten.

Weitere Informationen zu PlusPunktRente als Entgeltumwandlung finden sie hier.

 

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