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02.02.2026

Steuermitteilung für 2025

Älteres Paar - Mann und Frau - am Schreibtisch.
Die Angaben zur Betriebsrente für Ihre Steuerklärung 2025 finden Sie in unserer aktuellen Steuermitteilung.

Aktuell beziehen über 375.000 Personen Leistungen der BVK Zusatzversorgung. Dabei unterliegen sie in der Regel der Einkommensteuerpflicht. Wenn man keine gültige „Nichtveranlagungsbescheinigung“ hat, muss man auch als Rentner/in eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. In der Anlage R-AV/baV sind dort die Angaben zur Betriebsrente einzutragen.

Für die anstehende Steuererklärung 2025 können Sie die benötigten Angaben in unserer Steuermitteilung für 2025 in der Anlage „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz – EStG)“ finden.

Seit dem 26. Januar 2026 ist die die Steuermitteilung in unserem Versichertenportal abrufbar. Leistungsbezieher/innen, die als Portalnutzer registriert sind, erhalten die Steuermitteilung ausschließlich über das Portal.

Alle anderen Leistungsbezieher/innen erhalten die Steuermitteilung per Post zugeschickt. Der Post-Versand der Steuermitteilungen für das Jahr 2025 hat Anfang Februar 2026 begonnen.

Alle Bezieher/innen von Alters- und Erwerbsminderungsrenten der BVK Zusatzversorgung können sich hier für die Portalnutzung registrieren.

 

Zudem: Informationen zu den US-Immobilieninvestments der Bayerischen Versorgungskammer

Die diesjährige Steuermitteilung enthält auf den Seiten 7 bis 9 zudem ein persönliches Schreiben unseres Vorstands zu den US-Immobilieninvestments der Bayerischen Versorgungskammer, das wir Ihnen empfehlen. Das Schreiben macht eindeutig klar: Ihre Altersvorsorge bei der Bayerischen Versorgungskammer ist und bleibt sicher.

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