Selbstverwaltung/Organe

Selbstverwaltung/Organe

Selbstverwaltung

Organe der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden

Organe der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden sind die Bayerische Versorgungskammer (BVK) und der Verwaltungsrat.

Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte der BVK Zusatzversorgung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

Die Bayerische Versorgungskammer fungiert als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der BVK Zusatzversorgung und elf weiterer Versorgungseinrichtungen. Sie ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat besteht aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen. Er wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit.

Verwaltungsrat

Normsetzungs- und Kontrollorgan der BVK Zusatzversorgung

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Selbstverwaltungsgremium der BVK Zusatzversorgung. Er beschließt insbesondere über die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Satzung, den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Wirtschaftsplanung, die Zugehörigkeit zu Verbänden, die Festsetzung des Umlagesatzes sowie die Bildung von Ausschüssen und er überwacht die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Repräsentanten der Kassenmitglieder (Arbeitgebervertreter) und 16 Repräsenten der versicherten Arbeitnehmer (Versichertenvertreter).

Der Verwaltungsrat hat einen Arbeitsausschuss eingesetzt. Dieser setzt sich aus acht Mitgliedern des Verwaltungsrats - jeweils zur Hälfte Vertreter der Mitglieder und der Versicherten - zusammen. Der Arbeitsausschuss hat die Aufgabe die Einhaltung der Richtlinien für die Anlage des Vermögens der Kasse zu überwachen. Beim Erwerb, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken ist seine Zustimmung einzuholen.

Der Verwaltungsrat benennt vier Vertreter, welche für die BVK Zusatzversorgung in den Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer entsendet werden.