Tarife

Tarife

Tarife der PlusPunktRente

für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2019

Der Tarif 2019 entspricht in der Konzeption dem Tarif 2011.

Im Unterschied zum Tarif 2011 wurden Regelungen zum Hinterbliebenenanspruch geändert. (z.B. Höhe der Hinterbliebenenrente, Rentenerhöhungssatz bei Verzicht  auf Hinterbliebenenleistungen und Altersdifferenzklausel) und Formulierungen im Sinne besserer Transparenz angepasst.

Der zugrundeliegende Rechnungszins wurde aufgrund der lang dauernden Niedrigzinsphase auf einen Wert in Höhe von 0,9 % geändert.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2019  - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter .

für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2018

Der Tarif 2011 ist ein geschlechtsneutral kalkulierter Versicherungstarif (sog. Unisex-Tarif).

Alle geschlechtsspezifischen Differenzierungen wurden aus dem Tarif herausgenommen. In seiner Konzeption entspricht der Tarif 2011 dem Tarif 2009. Im Unterschied zum Tarif 2009 gibt es eine Leistungsminderung von 0,4 % für jeden Monat, den die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Entsprechend erfolgt eine Leistungserhöhung von 0,4 % für jeden Monat, in dem die Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht wird.

Dem Tarif 2011 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2011 - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.

für Vertragsabschlüsse bis 30.11.2011

Versichertes Risiko

Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Rentenleistung

Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.
Darüberhinaus können Sie unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung den Beginn der Auszahlung Ihrer lebenslangen Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres frei bestimmen - oder auch eine (ggf. teilweise) Kapitalauszahlung verlangen.
Sofern Sie Ihre Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, erhöhen wir Ihre Leistung für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,5 %. Im Falle der vorzeitigen Inanspruchnahme reduziert sich die Leistung für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,5 %.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir stets 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Dem Tarif 2009 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009 - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.

für Vertragsabschlüsse bis 31.12.2008

Versichertes Risiko

Die PlusPunktRente (AVB Tarif 2002) bietet Ihnen nicht nur eine sichere und rentable Altersrente, sondern auch eine Rente im Falle der Erwerbsminderung und eine Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / eingetragene Lebenspartner / Waisen).

Sie können die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenabsicherung bereits bei Vertragsschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einbeziehen. Wenn Sie diese zusätzlichen Risiken nicht mitversichern oder wieder ausschließen, erhöhen wir Ihre Versorgungspunkte und damit Ihre spätere Altersrente.

Rentenleistung

Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.
Die Leistung aus der PlusPunktRente  beginnt in der Regel zum selben Zeitpunkt wie Ihre gesetzliche Rente und die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente. Wenn Sie die Altersrente vor dem Beginn der Regelaltersrente beanspruchen, können sich Abschläge ergeben. In der PlusPunktRente sind diese Abschläge auf maximal 10,8 % begrenzt.

Dem Tarif 2002 liegt ein Rechnungszins von 3,25 % zu Grunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2002 – oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.