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Pressemitteilung

29.10.2020

Zwei neue Vorsitzende - Erfolgreiches Geschäftsjahr

Stefan Müller, Bereichsleiter Kommunales Versorgungswesen und Vorstandsmitglied der Bayerischen Versorgungskammer.

Der Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden ist am 29. Oktober 2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten, nachdem die vorhergehende Amtsperiode am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangen war.

Aufgrund der angespannten Corona-Lage fand die Sitzung als Online-Konferenz statt. Zum Turnuswechsel gab es im Gremium zahlreiche personelle Veränderungen: Insgesamt schieden acht ordentliche Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder aus, darunter auch die beiden bisherigen Vorsitzenden: Dr. Thomas Böhle, Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München, und Rudolf Winter von ver.di Bayern.

Zu den beiden neuen im jährlichen Wechsel amtierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats wurden gewählt: Norbert Flach, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, der bereits seit 2008 ordentliches Verwaltungsratsmitglied ist, und Dr. Alexander Dietrich, Personalreferent der Landeshauptstadt München, der neu in das Gremium berufen wurde.

Die 32 Mitglieder des Verwaltungsrats, der paritätisch aus je 16 Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzt ist, haben unter Leitung des neuen Vorsitzenden Norbert Flach den Jahresabschluss der BVK Zusatzversorgung zur Kenntnis genommen und stimmten dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 zu. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Geschäftsentwicklung 2019

Das Geschäftsjahr 2019 ist für die BVK Zusatzversorgung erfolgreich verlaufen. In nahezu allen Feldern der Geschäftstätigkeit gab es positive Ergebnisse. Zum Jahresende 2019 waren 5.880 kommunale oder kirchlich-caritative Arbeitgeber Mitglied der BVK Zusatzversorgung. Damit ist die Mitgliederzahl im Jahresverlauf um 30 gestiegen, was sich wiederum auf die Versichertenzahl auswirkte. Sie erhöhte sich im letzten Jahr um 2,92 % auf insgesamt 1.504.531 Versicherte.

Die Zahl der Renten aus der Zusatzversorgung lag bei 303.998. Im Vergleich zum Jahresende 2018 waren das 10.334 Leistungsbezieher mehr als ein Jahr zuvor. Der Anstieg betrug 3,52 %. Insgesamt wurden im Jahr 2019 Versicherungsleistungen in Höhe von über 1,23 Mrd. € ausbezahlt. Dem standen Umlage- und Beitragseinnahmen von rund 1,81 Mrd. € gegenüber.

Mit Beginn des Geschäftsjahres startete bei der freiwilligen Versicherung, der PlusPunktRente, der neue Tarif 2019 mit einem garantierten Rechnungszins von 0,9 %. Über alle Tarife hinweg betrachtet, lagen die Vertragszahlen der PlusPunktRente am 31. Dezember 2019 bei 44.524 aktiven Verträgen.

Kapitalanlagen und Finanzierung

Die Einnahmen übertrafen die Ausgaben demnach bei weitem. Die Finanzlage der BVK Zusatzversorgung ist somit grundsolide. Einen wichtigen Beitrag dafür leisteten auch die Erträge aus den Kapitalanlagen. Diese summierten sich im Jahr 2019 auf 829 Mio. €. Am 31. Dezember 2019 umfassten die Kapitalanlagen der BVK Zusatzversorgung insgesamt 24,16 Mrd. € (Ende 2018: 22,69 Mrd. €). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen für das Jahr 2019, d. h. die Verzinsung unter Berücksichtigung sämtlicher Erträge und Aufwendungen, betrug 3,29 %.

Perspektive für die nähere Zukunft

Der vorliegende Geschäftsbericht für das Jahr 2019, den der Verwaltungsrat billigte, enthält wegen der Corona-Pandemie auch einen Nachtragsbericht (Stand Juli 2020) zur Entwicklung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019. Darin wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des durch die Corona-Pandemie verursachten Markteinbruchs im ersten Halbjahr 2020 das Risiko besteht, dass im Geschäftsjahr 2020 die kalkulierte Verzinsung aus den Kapitalerträgen nicht erreicht werden könnte.

Die Entwicklung seit der Jahresmitte 2020 lässt zwar eine spürbare Entspannung erkennen, dennoch startet die neue Amtszeit des Verwaltungsrats der BVK Zusatzversorgung in einer wirtschaftlich schwierigen Periode. Die Geschäftsführung und die Verantwortliche Aktuarin beobachten die Situation an den Kapitalmärkten weiterhin genau und werden vor allem den aus der Mitte des Verwaltungsrats neu gewählten Arbeitsausschuss fortlaufend einbinden.

Insbesondere die in der Pflichtversicherung gewählte Hybridfinanzierung aus Umlage- und Kapitaldeckungselementen schafft hier enorme Sicherheitsreserven auch in schwierigen Zeit und gewährleistet auch weiterhin Stabilität und Krisenfestigkeit des Gesamtsystems.

Wahlen für Arbeitsausschuss

Im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrats konstituierte sich umgehend auch der Arbeitsausschuss für die neue Amtsperiode. Die acht Mitglieder des Arbeitsausschusses, dessen Aufgabe insbesondere die Entscheidung über Immobilienangelegenheiten ist, haben den vorläufigen Bericht über das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis genommen und stimmten der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2021 zu.

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