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23.04.2026

Mehr Geld – Tariferhöhungen im Frühjahr 2026

Eine Frau sitzt vor einem Notebook lächelt. Sie hebt den rechten Arm bis zur Schulter und ballt dabei die Hand zur Faust.
Nutzen Sie zusätzliche finanzielle Spielräume für Ihre eigene Altersvorsorge. © shutterstock

Letztes Jahr wurden Tarifeinigungen für nahezu alle unsere Versicherten erzielt – konkret geht es um die Geltungsbereiche von TVöD, ABD, TVAöD, TV-V und AVR: Alle Tarifeinigungen sehen für das Frühjahr 2026 einen weiteren Erhöhungsschritt für die Tarifentgelte vor:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVöD) – Entgeltsteigerung um 2,8 % zum 1. Mai 2026.
  • Tarifvertrag für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVAöD) – Entgeltsteigerung um 75 € zum 1. Mai 2026.
    Dies gilt auch für die Auszubildenden bei den kommunalen Versorgungsbetrieben (TV-V) und bei der Caritas (AVR, hier schon zum 1. Februar 2026, siehe unten).
  • Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen (ABD) – Entgeltsteigerung um ebenfalls 2,8 % zum 1. Mai 2026.
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) – Entgeltsteigerung um 1,25 % zum 1. Juni 2026.
  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) – hier fand die Erhöhung der Tarifentgelte um 2,8 % bereits zum 1. Februar 2026 statt.

Unseren Versicherten empfehlen wir: Nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum, um Ihre eigene Altersversorgung zu verbessern. Vereinbaren Sie einen Termin über unser Online-Buchungstool  und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Unser Rat an alle Auszubildenden: Fangt so bald wie möglich mit einer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung an. Ihr könnt die vermögenswirksamen Leistungen (für Auszubildende 13,29 € pro Monat) nutzen und braucht nur noch rund 11,50 € brutto draufzulegen, um den Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung (24,72 € in 2026) zu erfüllen.

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