BVK Zusatzversorgung (Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden) > Newsroom > Aktuelles > Aktuelles-Archiv > News

News

02.07.2026

Entgeltumwandlung – auch im Minijob interessant

Eine weibliche Reinungungskraft schiebt einen Putzwagen und lächelt.
Auch Minijobber sollten an ihre Altersversorgung denken. (© shutterstock)

Auch geringfügig Beschäftigte – so genannte Minijobber – mit einem Brutto-Monatsentgelt von derzeit bis zu 603 € sollten an ihre Altersversorgung denken. Dafür gibt es seit dem 1. Juli 2026 eine neue Möglichkeit: Minijobber, die sich bei der Aufnahme ihres Beschäftigungsverhältnisses von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diesen Schritt nun rückgängig machen.

Vor dem 1. Juli 2026 war dies bei einem bestehenden Minijob nicht möglich. Ohne die Befreiung sind Minijobber voll in der gesetzlichen Rente versichert. Sie müssen bei einem Minijob aber nur einen reduzierten Arbeitnehmer-Rentenbeitrag von 3,6 % bezahlen. Diese günstige Sicherungsmöglichkeit sollte man sich nicht entgehen lassen. Das Antragsformular für die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt es bei der Minijobzentrale. Es muss ausgefüllt an den Arbeitgeber geschickt werden.

Zudem kann man mit einer Entgeltumwandlung dafür sorgen, dass man auch mit einem Bruttoverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze weiterhin als Minijobber gilt, denn: Eine Entgeltumwandlung – etwa unsere PlusPunktRente als Entgeltumwandlung – reduziert das Brutto-Entgelt. Wer zum Beispiel von seinem Bruttogehalt von 650 € pro Monat 50 € für eine Entgeltumwandlung verwendet, gilt weiterhin als Minijobber mit weniger als 603 €. Damit nutzt man

  • weiterhin den günstigen Arbeitnehmer-Rentenbeitrag von 3,6 % für Minijobber (außer im Privathaushalt)
  • und tut zugleich selbst etwas für seine eigene Altersversorgung.

Wichtig: Die Rentenversicherungspflicht ist die Voraussetzung dafür, dass man als Minijobber die Entgeltumwandlung nutzen kann.

Sie wollen sich zur Entgeltumwandlung beraten lassen? Dann reservieren Sie sich einfach einen Termin über unser Buchungstool.

zurück