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29.01.2025

Steuermitteilung für 2024 – Betriebsrente versteuern

Das Bild zeigt ein Notebook, in dessen Display ein online-Steuerformular - leicht erkennbar an der typischen grünen Farbe) zu sehen ist.
Die Angaben zur Betriebsrente für Ihre Steuerklärung finden Sie in unserer Steuermitteilung.

Aktuell beziehen rund 350.000 Personen Leistungen der BVK Zusatzversorgung. Dabei unterliegen sie in der Regel der Einkommensteuerpflicht. Wenn man keine gültige „Nichtveranlagungsbescheinigung“ hat, muss man auch als Rentner/in eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Dort sind in der Anlage R-AV/baV die Angaben zur Betriebsrente einzutragen.

Wenn Sie Ihre Steuerklärung (noch) mit dem Papier-Formular machen, können Sie die benötigten Angaben in unserer Steuermitteilung in der Anlage „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz – EStG)“ finden.

Der Post-Versand der Steuermitteilungen für das Jahr 2024 an unsere Rentenempfänger/innen beginnt Anfang Februar. Zudem wird die Steuermitteilung in unser Versichertenportal eingestellt. 

 

Im Portal ist die Steuermitteilung bereits seit dem 27. Januar 2025 unter „Meine Dokumente“ als pdf-Datei verfügbar.

Leistungsbezieher/innen, die im Portal angemeldet sind, erhalten die Steuermitteilung ausschließlich über das Portal. Alle Bezieher/innen von Alters- und Erwerbsminderungsrenten der BVK Zusatzversorgung können sich hier für die Portalnutzung registrieren.

Wenn Sie für Ihre Steuererklärung ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung, nutzen, sind die Angaben zur Betriebsrente bereits an den richtigen Stellen eingetragen. Wir geben nämlich die steuerrelevanten Daten gemäß § 22a EstG an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA leitet die Daten dann an die Finanzämter weiter. Eine ELSTER-Steuererklärung enthält deshalb bereits alle Angaben zu Ihrer Betriebsrente.

Zudem bieten viele andere Steuerprogramme einen Import der Daten der Finanzverwaltung an, wodurch die Werte der Betriebsrente automatisch übernommen werden können.

Weitere Informationen zur Versteuerung von Betriebsrenten finden Sie bei unseren FAQs für Rentner. Als Zusatzversorgungskasse sind wir aber nicht befugt, weitergehende, verbindliche Auskünfte über das Steuerrecht zu erteilen.

 

 

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