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17.10.2026

Riester-Förderung nach altem Recht – jetzt prüfen!

Zwei Erwachsene und zwei Kinder, die den Betrachter anlächeln.
Bildtext: Bei zwei Kindern gibt es nach dem alten Recht eine Riester-Förderung von 775 € (© shutterstock).

Jetzt noch einen Riester-Vertrag mit dem alten Förderrecht abschließen? Das klingt seltsam, wo doch zum Jahresbeginn 2027 die Altersvorsorgereform mit einem völlig neuen Förderrecht in Kraft tritt. Für eine bestimmte Personengruppe ist aber das alte Förderrecht sehr viel günstiger als das Neue: Beschäftigte mit mindestens zwei Kindern und einem relativ geringen Einkommen – zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte.

Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 € ist bei zwei Kindern eine staatliche Förderung von 775 € bei einem Eigenbeitrag von nur 60 € pro Jahr möglich. Nach dem neuen Förderrecht können bei 120 € jährlichem Mindestbeitrag nur 300 € Förderung erreicht werden. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf unserer Internetseite hier.

Mit einer PlusPunktRente mit Riester-Förderung können Sie sich die Vorteile des alten Förderrechts sichern, wenn Sie den Vertragsabschluss bis zum 30. Dezember 2026 durchführen.

Lassen Sie sich beraten! Einen Beratungstermin zur PlusPunktRente können Sie ganz einfach über unser Buchungstool reservieren. 

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