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04.01.2022

Steuermitteilung für 2021

Der Versand der Steuermitteilungen für das Jahr 2021 an die Rentenempfänger der BVK Zusatzversorgung beginnt im Februar 2022. Die Steuermitteilung enthält alle Informationen, die für die Versteuerung einer Betriebsrente maßgeblich sind.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Steuermitteilung an all unsere Rentner zu schicken – auch an jene, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Als Zusatzversorgungskasse sind wir nicht befugt, verbindliche Auskünfte über das Steuerrecht zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder, ob in Ihrem Fall Steuern auf die Betriebsrente zu entrichten sind.       

Allgemeine Auskünfte zu Fragen der Versteuerung von Betriebsrenten finden Sie bei den FAQs für Rentner.

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