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05.10.2020

Umsetzung des KVdR-Freibetrags für Betriebsrenten

Seit Januar 2020 gibt es einen  Krankenkassen-Freibetrag für Betriebsrenten, der bei den meisten Betriebsrenten zu einer Erhöhung der Auszahlungssumme führt. Viele Betriebsrentner werden sich ggf. schon gefragt haben, warum sie davon bisher noch nichts gespürt haben.

Die BVK Zusatzversorgung wird rückwirkend bis zum 1. Januar die unter Umständen zu viel einbehaltenen Krankenkassenbeiträge auf alle Fälle automatisch an ihre Rentner nachzahlen. Der Umstand, dass wir die „eingesparten“ Krankenkassenbeiträge bisher noch nicht ausbezahlt haben, kommt daher, dass die praktische Umsetzung des „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ überaus komplex ist.

Die Voraussetzung für die Nachzahlung an die betroffenen Rentner ist, dass deren Renten ab dem Jahresanfang 2020 neu festgesetzt werden. Die technischen Vorbereitungen für die maschinelle Neufestsetzung von über 275.000 Renten, die alleine bei der BVK Zusatzversorgung notwendig ist, laufen gerade auf Hochtouren. Für den Großteil unserer Rentner wird die Nachzahlung Ende Oktober – zusammen mit der Überweisung der Rente für November 2020 –  erfolgen.

 

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